Schrotthändler werden 2026: Gewerbe, Genehmigungen, Kosten
Was Sie 2026 brauchen, um legal in den Schrotthandel einzusteigen: Gewerbe oder Reisegewerbe, die Anzeige nach § 53 KrWG, wann eine Erlaubnis nötig wird und welche Startkosten realistisch sind.
DAVR Redaktion
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Um 2026 in Deutschland legal als Schrotthändler zu starten, brauchen Sie zwei Dinge: eine Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt (stehendes Gewerbe) oder — wenn Sie Schrott mobil bei Privatleuten abholen wollen — eine Reisegewerbekarte, und zusätzlich die Anzeige Ihrer Sammel- und Beförderungstätigkeit nach § 53 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) bei der zuständigen Abfallbehörde. Nur wer mit gefährlichen Abfällen handelt, benötigt darüber hinaus eine förmliche Erlaubnis nach § 54 KrWG. Die reinen Behördenkosten für den Start bleiben überschaubar (Gewerbeanmeldung meist 20–65 €), der größere Posten ist die Ausstattung mit Fahrzeug, Waage und Lagerfläche.
Dieser Leitfaden führt Sie Schritt für Schritt durch die Anmeldungen, Genehmigungen und Kosten — mit Verweisen auf die amtlichen Rechtsquellen, damit Sie jede Angabe selbst nachprüfen können.
Stehendes Gewerbe oder Reisegewerbe — was passt zu Ihnen?
Der erste Schritt ist die Gewerbeanmeldung. Das Gewerberecht unterscheidet zwei Formen, und für den Schrotthandel ist die Abgrenzung entscheidend:
- Stehendes Gewerbe: Sie betreiben einen festen Standort — etwa einen Schrottplatz, eine Halle oder ein Lager, wohin Kunden ihr Altmetall bringen. Dafür genügt die klassische Gewerbeanmeldung nach § 14 der Gewerbeordnung (GewO) beim örtlichen Gewerbeamt.
- Reisegewerbe: Sie holen Schrott ohne feste Niederlassung bei Privatleuten und Betrieben ab oder kaufen ihn von Haustür zu Haustür an. Dafür brauchen Sie eine Reisegewerbekarte nach § 55 GewO. Sie ist genehmigungspflichtig — die Behörde prüft Ihre Zuverlässigkeit, bevor sie die Karte ausstellt.
Viele Schrotthändler starten in der Praxis mit beiden Bausteinen: Sie melden ein stehendes Gewerbe für Ankauf und Weiterverkauf an und holen zusätzlich mobil ab. Die genauen Zuständigkeiten und Gebühren regelt jede Kommune selbst; einen guten Überblick über das Reisegewerbe gibt die Gründerplattform. Bevor Sie loslegen, lohnt der Blick in Ihre lokale Schrottlandschaft: Über die Recyclinghöfe in Ihrer Region sehen Sie, welche Betriebe bereits aktiv sind und wo Marktlücken bestehen.
Die Anzeige nach § 53 KrWG — Pflicht für fast jeden Schrotthändler
Der wichtigste abfallrechtliche Schritt wird oft übersehen: Wer gewerbsmäßig Abfälle sammelt, befördert, damit handelt oder sie makelt, muss diese Tätigkeit vor Aufnahme bei der zuständigen Behörde anzeigen. Das steht in § 53 KrWG. Schrott gilt abfallrechtlich als Abfall — sobald Sie ihn ankaufen, transportieren und weiterverkaufen, sind Sie „Sammler, Beförderer und Händler" im Sinne des Gesetzes.
Die Anzeige ist kein Gnadenakt, sondern ein Muss. Die Behörde bestätigt den Eingang schriftlich. Verlangt wird der Nachweis, dass Sie und Ihr leitendes Personal zuverlässig sind und die für die Tätigkeit notwendige Fach- und Sachkunde besitzen (§ 53 Abs. 2 KrWG). In vielen Bundesländern ist die Anzeige gebührenfrei oder kostet nur eine geringe Verwaltungsgebühr. Zuständig ist die Behörde in dem Bundesland, in dem Sie Ihren Sitz haben. Die IHK und die Landesumweltämter stellen dafür Formulare und Merkblätter bereit.
Wichtig: Für nicht gefährliche Abfälle — und dazu gehört der klassische Metallschrott wie Eisen, Stahl, Kupfer oder Aluminium — reicht diese Anzeige. Erst gefährliche Abfälle heben die Anforderungen auf die nächste Stufe.
Wann Sie eine Erlaubnis nach § 54 KrWG brauchen
Sobald Sie mit gefährlichen Abfällen zu tun haben, genügt die Anzeige nicht mehr. Dann brauchen Sie eine förmliche Erlaubnis nach § 54 KrWG. Gefährliche Abfälle sind im Abfallverzeichnis mit einem Sternchen () markiert — dazu zählen etwa Bleibatterien (16 06 01), Altöl oder Elektroaltgeräte mit gefährlichen Bauteilen (20 01 35*). Welcher Abfallschlüssel wann greift, erklären wir ausführlich im Beitrag AVV-Nummer finden.
Die Erlaubnis wird erteilt, wenn keine Zweifel an Ihrer Zuverlässigkeit bestehen und die nötige Fach- und Sachkunde vorliegt. Sie gilt bundesweit. Entsorgungsfachbetriebe sind von der Erlaubnispflicht ausgenommen (§ 54 Abs. 3 KrWG) — ein Grund mehr, sich das Efb-Zertifikat genauer anzusehen (siehe unten).
Für den Einstieg gilt die Faustregel: Wer sich auf normalen Metallschrott konzentriert, kommt mit der § 53-Anzeige aus. Wer Batterien, Kühlgeräte, Elektronikschrott mit Schadstoffen oder Altöl mitnehmen will, braucht die § 54-Erlaubnis.
Fahrzeug-Kennzeichnung: die A-Schilder (§ 55 KrWG)
Wer gewerblich Abfälle auf öffentlichen Straßen befördert — und Schrott zählt dazu —, muss sein Fahrzeug nach § 55 KrWG kennzeichnen. Vorgeschrieben sind zwei rückstrahlende weiße Warntafeln ("A-Schilder"):
- rechteckig, mindestens 40 cm breit und 30 cm hoch,
- mit einem schwarzen „A",
- vorn und hinten deutlich sichtbar angebracht.
Die Tafeln kosten im Set nur wenige Euro, aber das Fehlen kann als Ordnungswidrigkeit teuer werden. Für einzelne Konstellationen gibt es Ausnahmen — im Zweifel klärt Ihre zuständige Abfallbehörde, ob die Pflicht für Ihre Fahrten greift.
Was kostet der Start? Realistische Zahlen
Die Behördenkosten sind der kleinere Teil. Der Kapitalbedarf entsteht durch Fahrzeug, Lager und Ausrüstung. Die folgende Übersicht zeigt typische Spannen (Stand: Juli 2026); die genauen Gebühren legt Ihre Kommune fest.
| Posten | Typische Spanne | Hinweis |
|---|---|---|
| Gewerbeanmeldung | 20–65 € | einmalig, je nach Kommune |
| Reisegewerbekarte | mehrere Hundert € | nur bei mobiler Abholung, kommunal unterschiedlich |
| Anzeige § 53 KrWG | 0–150 € | in vielen Ländern gebührenfrei |
| A-Schilder (Set) | 20–40 € | Pflicht bei Straßentransport |
| Transporter / Pritsche | 5.000–25.000 € | gebraucht bis neu |
| Geeichte Waage | 500–3.000 € | für seriösen Ankauf unverzichtbar |
| Container & Lagerfläche | ab ~200 €/Monat | Miete stark standortabhängig |
Rechnen Sie außerdem Betriebshaftpflicht, Buchhaltung und ausreichend Bargeld bzw. Vorfinanzierung für den Ankauf ein. Was Ihr angekaufter Schrott am Ende wert ist, hängt stark von Sorte und Sauberkeit ab — die tagesaktuellen Richtwerte finden Sie in unserem Schrottpreis-Überblick, und wie Sie den Materialwert selbst kalkulieren, zeigt der Beitrag Altmetall-Wert berechnen.
Entsorgungsfachbetrieb (Efb): Lohnt sich das Zertifikat?
Ein Entsorgungsfachbetrieb (Efb) ist ein nach der Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV) zertifizierter Betrieb, dessen Zuverlässigkeit, Fachkunde und Betriebsorganisation jährlich von einer anerkannten Überwachungsstelle geprüft werden. Für den Einstieg ist das Zertifikat nicht zwingend — aber es bringt handfeste Vorteile:
- Befreiung von der Erlaubnispflicht nach § 54 KrWG für gefährliche Abfälle,
- Zugang zu größeren Aufträgen: Kommunen, Industrie und öffentliche Ausschreibungen setzen den Efb-Status oft voraus,
- Vertrauensvorsprung bei Lieferanten und Käufern.
Die laufenden Kosten für Zertifizierung und Überwachungsaudits liegen erfahrungsgemäß im niedrigen bis mittleren vierstelligen Bereich pro Jahr. Ob und wann sich das rechnet, hängt von Ihrem Auftragsvolumen ab. Eine tiefere Einordnung zu Efb, ISO 14001 und Transportlizenzen finden Sie in unserem Leitfaden für Recycling-Compliance und Zertifizierungen — dieser Artikel konzentriert sich bewusst auf Gründung und Kosten, der Guide auf die Zertifikate selbst.
Sichtbar werden: als Händler auf DAVR
Anmeldungen und Genehmigungen sind die Pflicht — Kunden gewinnen die Kür. Sobald Ihr Betrieb läuft, sollten Kundinnen und Kunden Sie finden, wenn sie nach einem Schrottplatz in ihrer Nähe suchen. Auf DAVR sind rund 7.000 Recyclinghöfe verzeichnet. Betreiber können ihren Eintrag kostenlos übernehmen ("Betrieb übernehmen" auf der Detailseite), sich verifizieren und danach im eigenen Dashboard Öffnungszeiten, Ankaufspreise und Anfragen pflegen. Wie das im Detail funktioniert, lesen Sie unter gewerblicher Schrottankauf.
Häufige Fragen
Brauche ich als Schrotthändler immer eine Erlaubnis nach § 54 KrWG?
Nein. Für den Handel mit nicht gefährlichen Abfällen — also klassischem Metallschrott wie Eisen, Stahl, Kupfer oder Aluminium — genügt die Anzeige nach § 53 KrWG. Die Erlaubnis nach § 54 KrWG brauchen Sie nur, wenn Sie mit gefährlichen Abfällen (Sternchen-Schlüssel) wie Bleibatterien, Altöl oder schadstoffhaltigem Elektronikschrott handeln.
Was kostet die Gewerbeanmeldung für einen Schrotthandel?
Die reine Gewerbeanmeldung kostet je nach Kommune meist zwischen 20 und 65 € (Stand: Juli 2026). Wer mobil bei Privatleuten abholt, braucht zusätzlich eine Reisegewerbekarte, deren Gebühr kommunal unterschiedlich ist und häufig im mittleren dreistelligen Bereich liegt.
Darf ich Schrott ohne Anmeldung bei Privatleuten abholen?
Nein. Sobald Sie gewerbsmäßig sammeln und befördern, greift die Anzeigepflicht nach § 53 KrWG, und für die mobile Abholung ohne festen Standort brauchen Sie eine Reisegewerbekarte. Ohne diese Grundlagen handeln Sie ordnungswidrig und riskieren Bußgelder.
Muss mein Transporter gekennzeichnet sein?
Ja. Für den gewerblichen Abfalltransport auf öffentlichen Straßen sind nach § 55 KrWG zwei weiße A-Warntafeln (mind. 40 × 30 cm, schwarzes „A", vorn und hinten) vorgeschrieben. Prüfen Sie im Zweifel mögliche Ausnahmen bei Ihrer Abfallbehörde.
Lohnt sich das Efb-Zertifikat für Einsteiger?
Für den reinen Start nicht zwingend. Es lohnt sich, sobald Sie mit gefährlichen Abfällen arbeiten (Befreiung von der § 54-Erlaubnis) oder an größere gewerbliche und öffentliche Aufträge herankommen wollen, die den Efb-Status voraussetzen.
So machen Sie den nächsten Schritt
Sie haben Gewerbe, Anzeige und Ausstattung geregelt? Dann sorgen Sie dafür, dass Kundinnen und Kunden Sie auch finden. Übernehmen Sie Ihren Betriebseintrag kostenlos auf DAVR für Recyclinghöfe, verifizieren Sie sich und präsentieren Sie Öffnungszeiten, Ankaufspreise und Kontaktdaten dort, wo ganz Deutschland nach dem nächsten Schrottplatz sucht — auch direkt in Städten wie Berlin oder Hamburg.
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