Gips · gipshaltige Abfälle
Entsorgung dokumentiert
- Tätigkeit
- Gipsrecycling
- Kunden
- Kundengruppe nicht belegt
- Mindestmenge
- Nicht belegt
- Höchstmenge
- Nicht belegt
- Abholung
- nicht belegt
- Anlieferung
- dokumentiert – Bedingungen bestätigen
- Container
- nicht belegt
- Einzugsgebiet
- Einzugsbereich laut MUEG: bundesweit
- Preis
- Nicht belegt – direkt anfragen
Bedingungen bestätigen
- Recyclingfähiger Gipsabfall sollte trocken und frei von Störstoffen sein.
- Bei einem Störstoffanteil von mehr als 5 % ist eine gesonderte Vereinbarung erforderlich.
- Gipshaltige Bau- und Abbruchabfälle sollten aus unbelasteten Wohn-, Büro- oder vergleichbaren Herkunftsbereichen stammen.
- Sortenreine Gipsfaserplatten sowie Gas-/Porenbeton können laut MUEG gesondert angenommen werden.
Ausgeschlossene Inputs: Abfälle mit Asbest-Verunreinigungen, Brandabfälle, Biologische Arbeitsstoffe der Risikogruppen 3 und 4
Dokumentierte AVV-Codes: 100105, 101206, 101208, 101399, 110110, 170802, 170904, 180104, 191209. Die Klassifikation allein belegt keine Annahme Ihrer Lieferung.